Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen der Bergbahnen Dreiländereck GmbH & CoKG in 9601 Arnoldstein, Seltschach Nr. 125 ein Insolvenzverfahren am Landesgericht Klagenfurt eröffnet wurde. Es handelt sich hierbei um ein Konkursverfahren.
Die gesamten Verbindlichkeiten belaufen sich auf rund EUR 3.177.500,00, wovon die Verbindlichkeiten der nachrangigen Gläubiger rund EUR 2.304.000,00 betragen.
Von der Insolvenz sind 45 Gläubiger und 12 Dienstnehmer betroffen.
Sollten Gespräche mit Investoren Erfolg versprechen, wird nach der allgemeinen Prüfungstagsatzung laut Angaben der Schuldnerin ein Sanierungsplanantrag bei Gericht eingebracht werden.
Die Bergbahnen Dreiländereck GmbH & Co KG wurde ursprünglich 1972 als Kommanditgesellschaft gegründet. 1992 wurde die Bergbahnen Dreiländereck GmbH gegründet und fungiert seitdem als persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft. Geschäftsführer dieser Gesellschaften ist Mag. Wolfgang Löscher.
Betriebsgegenstand ist der Betrieb von Seilbahn- und Schiliftanlagen, des Weiteren die Planung, Errichtung und der Betrieb von Sportstätten, insbesondere Schipisten und Schneeanlagen, die Errichtung und der Betrieb von Fremdenverkehrseinrichtungen einschließlich Sportgeräteverleih sowie die Ausübung des Gast- und Beherbergungsgewerbes in allen Betriebsformen. Im Sommer werden 10 und im Winter bis zu 25 Personen beschäftigt.
Von der Insolvenz sind aktuell 12 Dienstnehmer betroffen.
Als Insolvenzursache wird im Antrag angeführt, dass sich die Wintersaison 2023/2024 katastrophal entwickelte. Es kamen beträchtliche Stromkostensteigerungen auf die Schuldnerin zu, die auch nicht abgefedert werden konnten.
Darüber hinaus war es auf Grund der Schneearmut in dieser Saison erstmalig heuer nicht möglich, den Schibetrieb noch im Jahr 2023 zu starten. Aus demselben Grund musste man dann den Betrieb auch schon wieder mit 24.02.2024 einstellen.
Dies führte letztlich dazu, dass die gewünschten Umsätze nicht erzielt werden konnten und der Betrieb nicht mehr kostendeckend geführt werden konnte.
Es sind 45 Gläubiger von der Insolvenz betroffen.
Die Aktiva werden im Antrag nicht genau dargestellt und müssen erst im Zuge des Verfahrens genauer eruiert werden.
Sollten Gespräche mit Investoren Erfolg versprechen, wird nach der allgemeinen Prüfungstagsatzung laut Angaben der Schuldnerin ein Sanierungsplanantrag bei Gericht eingebracht werden.
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