Auch im Skiurlaub kann man Geld sparen - wenn man weiß wie! © Pixabay.com

Geld zurück: Bergbahn muss Saisonpass wegen Lockdown teilweise erstatten

20.04.2021
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Die Saison war im Frühjahr 2020 coronabedingt frühzeitig beendet worden

Die Bergbahnen in Zell am See müssen einem Ehepaar einen Anteil der Kosten für ihre beiden SuperSkiCards zurückerstatten, da die Skisaison im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 frühzeitig beendet wurde. Der Skibetrieb im Salzburger Land wurde damals ab dem 16. März eingestellt, die Saisonkarte war jedoch bis 3. Mai gültig.

Kläger gewinnen in 2. Instanz vor dem Landgericht Salzburg

Das Paar hatte für den Winter 2019/2020 zwei Saisonpässe der SuperSkiCard - einem Skiverbund mit insgesamt 77 Skigebieten - bei der Schmittenhöhebahn AG in Zell am See für je 747 Euro gekauft und die Bergbahn deshalb auf anteilige Rückerstattung verklagt. Die Bergbahn hatte dies mit dem Argument abgelehnt, dass es keine Garantie auf einen tatsächlichen Skibetrieb bis 3. Mai gegeben hätte, außerdem habe das Ehepaar schon genug Skitage absolvieren können.


Nun entschied das Landgericht Salzburg in 2. Instanz für die Kläger: Die Bergbahngesellschaft muss dem Ehepaar gut 350 Euro für die letzten 49 Tage der Saison zurückbezahlen. Zusätzlich muss die Bergbahn die Prozesskosten der Kläger erstatten. Laut Urteil kam es durch die pandemiebedingte, behördliche Schließung zum Zerfall des gesamten Vertrags. Deshalb muss der Kläger für den Zeitraum vom 16. März bis 3. Mai nicht für den Skipass zahlen und erhält so den bereits geleisteten Teilbetrag dafür zurück. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, eine Revision ist aufgrund des geringen Streitwerts nicht zulässig.


Nun hoffen auch andere Betroffene auf eine Rückerstattung, beispielsweise liegt dem Bezirksgericht St. Johann im Pongau aktuell eine Musterklage gegen den Skiverbund Ski amadé vor.